Jugendordnung

 

Nachfolgend können Sie die Jugendordnung des TuS Roisdorf 1932 e.V. mit Sitz in 53332 Bornheim-Roisdorf einsehen.§ 1

Mitglieder der Jugendabteilung

Mitglieder der Jugendabteilung des TuS Roisdorf 1932 e.V. sind die Kinder und Jugendliche des Vereins und die im Jugendbereich tätigen und gewählten Mitarbeiter, Trainer und Betreuer

§ 2

Aufgaben und Ziele

Die Jugendabteilung hat folgende Aufgaben und Ziele:

1) Förderung des Sports bei Kinder und Jugendlichen.
2) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,Gesunderhaltung und Lebensfreude.
3) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation derJugendlichen in der Gesellschaft.
4) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßenUnterhaltung.
5) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen.
6) Pflege Internationaler Verbindungen und Verständigungen.
7) Schaffung von Wettkampfmöglichkeiten in den verschiedenen Abteilungen.

§ 3

Organe der Jugendabteilung

Die Organe der Jugendabteilung sind:
a) Der Jugendvorstand, bestehend aus dem Jugendleiter und seinem Stellvertreter
b) Die Jugendversammlung

§ 4

Jugendversammlung

Die Jugendversammlung findet einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt. Sie ist das höchste Organ der Jugendabteilung des Vereins. Sie besteht aus dem Jugendleiter, seinem Stellvertreter, den Trainern, Betreuern und gewählten Mitarbeitern der Jugendabteilung des Vereins, sowie allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins, die dass 14 Lebensjahr vollendet haben.

Aufgaben der Jugendversammlung sind:
1) Wahl des Jugendleiters und seines Stellvertreters als Jugendvorstand für 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
2) Bestätigung der Beschlüsse des Jugendvorstandes mit einfacher Mehrheit.
3) Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
4) Wahl von 2 Jugendbeauftragten für 2 Jahre
5) Entgegennahme des Kassenberichts der Jugendabteilung
6) Entlastung des Jugendvorstandes.

Versammlungsleiter ist der Jugendleiter oder sein Stellvertreter.

Über den Ausgang der Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben.

Während der Wahl des Jugendleiters und seines Stellvertreters übernimmt ein von der Versammlung zu bestimmender Wahlleiter die Wahl.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendversammlung, die am Tag der Jugendversammlung das 14 Lebensjahr vollendet haben. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Es reicht die Wahl per Handzeichen. Bei Stimmengleichheit wird ein neuer geheimer Wahlgang durchgeführt. Sollte wiederum keine Stimmenmehrheit vorliegen entscheidet das Los.

Die Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Der Jugendvorstand kann kommissarisch ein neues Mitglied bestimmen, wenn ein Mitglied des Jugendvorstandes ausscheidet oder längere Zeit verhindert ist.

Ein außerordentliche Jugendversammlung findet statt, wenn das Interesse der Jugendabteilung dies erfordert oder ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Jugendvorstand beantragt.

§ 5

Jugendvorstand

Der Jugendvorstand wird von der Jugendversammlung gewählt. Er besteht aus dem Jugendleiter und seinem Stellvertreter. Der Jugendleiter kann zur Unterstützung weitere Mitglieder bestimmen oder Koordinatoren einsetzen. Der Jugendvorstand regelt die täglichen Geschäfte der Jugendabteilung. Der Jugendvorstand kann seine Angelegenheiten durch eine eigene Geschäftsordnung regeln. Der Jugendvorstand verwaltet die ihm vom Verein zufließenden Mittel eigenständig.
Er bestimmt den Termin der Jugendversammlung, verfasst die Einladung und lädt die Mitglieder der Jugendversammlung hierzu per Mail oder schriftlich. Die jugendlichen stimmberechtigten Mitglieder sollen regelmäßig über die Trainer oder Koordinatoren von dem Termin unterrichtet und eingeladen werden. Der Jugendvorstand muss dem Vereinsvorstand bei Bedarf jederzeit in die Kassenführung Einblick verschaffen und in der Jugendversammlung über die Verwendung der zugeflossenen Mittel Rechnung ablegen.

§ 6

Wettkampforderung, Spielordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe und des Spielbetriebes regeln die Wettkampf- und Spielordnungen der entsprechenden Fachverbände.

§ 7

Änderungen der Jugendordnung

1) Änderungen der Jugendordnung können nur von der Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmenberechtigten Mitglieder.
2) Die Änderung der Jugendordnung bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins.
3) Die Wahl des Jugendvorstandes muss durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.

§ 8

Inkrafttreten der Jugendordnung

Diese Jugendordnung tritt am Tag des Beschlusses in der Mitgliederversammlung am 13.03.2008 in Kraft

Vereinsvorsitzender: Frank Kretschmer
Stellvertretender Vorsitzender: Ralf Schumacher
Vereinsgeschäftsführer: Dr. Jochen Bauer
Schatzmeister: Stefan Hartmann